18. Juli 2025

Presseberichte

PRESSEMITTEILUNG DES AFD-KREISVERBANDES MILTENBERG

Zur Verurteilung unseres Vorsitzenden Herbert Schulz und zur Berichterstattung darüber

Die Verurteilung unseres Kreisvorsitzenden Herbert Schulz wegen Volksverhetzung wirft fundamentale Fragen zur Gleichbehandlung vor dem Gesetz und zur Verantwortung der Medien auf.

Es ging in diesem Verfahren um einen einzigen Facebook-Beitrag, spätabends und unüberlegt gepostet, dessen Inhalt unser Vorsitzender selbstkritisch eingeräumt und ausdrücklich bedauert hat. Das Gericht hat dabei sogar das gesetzliche Mindeststrafmaß verhängt – und zeigt damit selbst, wie gering es die Schwere des tatsächlichen Vergehens eingeschätzt hat. Trotzdem wird diese Verurteilung öffentlich ausgeschlachtet, als handle es sich um ein schweres Verbrechen.

Wir benennen es klar: Die Verurteilung selbst ist in unseren Augen eine Farce. Sie soll nicht Recht durchsetzen, sondern abschrecken. Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern darum, kritische Meinungen unter Strafe zu stellen. Das ist ein beunruhigendes Signal für alle, die sich politisch äußern wollen. Wir sehen darin ein Beispiel für eine immer weitergehende Einschränkung der Meinungsfreiheit in diesem Land.

Wie bitte kann man überhaupt von „Volksverhetzung“ sprechen, wenn eine „demokratische“ Partei – die Grünen – in scharfer Form kritisiert wird? Seit wann ist eine Partei ein „Volk“ im Sinne des Strafgesetzbuches?

Gleichzeitig erleben wir tagtäglich, dass Menschen mit AfD-Parteibuch pauschal als „Nazis“ diffamiert und damit direkt mit den Verbrechen des NS-Regimes gleichgesetzt werden. Ohne Konsequenzen. Ohne Ermittlungen. Ohne medialen Aufschrei. Hier zeigt sich eine klare Schieflage.

Wo bleibt die vielbeschworene Gleichheit vor dem Gesetz? Offenbar gilt: Wer die falsche Meinung vertritt, wird nach anderen Maßstäben behandelt. Wer das politisch Erwünschte sagt, darf diffamieren, beleidigen und ausgrenzen – ganz ohne Angst vor Strafe.

Wir wenden uns entschieden gegen diese Doppelstandards. Wir lassen nicht zu, dass ein engagierter, 64-jähriger Mann mit weißer Weste auf einen einzigen Fehler reduziert und öffentlich an den Pranger gestellt wird. Herbert Schulz ist nicht der Karikaturbösewicht, den man jetzt zeichnet. Er ist der Motor unseres Kreisverbandes, Garant für den Aufbau und den Zusammenhalt unserer Organisation und stellt sich unermüdlich jeder Situation.

Wir fordern eine Presse, die differenziert berichtet, statt zu moralisieren und zu brandmarken. Und wir erwarten eine Justiz, die Recht spricht – nicht Gesinnung. Politische Kritik ist kein Verbrechen. Sie ist Teil der Demokratie und muss es auch bleiben.

Wir werden uns als AfD-Kreisverband Miltenberg auch in Zukunft nicht den Mund verbieten lassen. Wir stehen für Klartext in der Sache – und für Fairness im Umgang. Das gilt nach innen wie nach außen.

Für den Kreisvorstand der AfD Miltenberg
Kerim Erdem
stellvertretender Vorsitzender
Pressesprecher

Miltenberger AfD-Kreisvorsitzender vor Gericht

»Fa­schis­mus ist grün!«, lau­te­te der Text zu ei­nem Post, den Her­bert Schulz, Vor­sit­zen­der des AfD-Kreis­ver­ban­des Mil­ten­berg im Au­gust 2024 auf der öf­f­ent­li­chen Fa­ce­book­sei­te des Kreis­ver­ban­des plat­ziert hat­te. Das hat den 64-Jäh­ri­gen jetzt vor das Amts­ge­richt Obern­burg ge­bracht. Der Vor­wurf: Volks­ver­het­zung. Schulz gab sich vor der Kam­mer reu­ig. Sein An­walt for­der­te Frei­spruch. Und das Ge­richt?

Richterin Huhn urteilte am Montag nach einer guten halben Stunde, dass sich Herbert Schulz der Volksverhetzung schuldig gemacht habe und verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen à 15 Euro. Außerdem muss der AfD-Politiker die Kosten des Verfahrens tragen.
Sonnenblumenblüte statt Hakenkreuz

Eingangs hatte die Kammer genau auf den Post mit Bild geschaut, das sich an die NS-Symbolik anlehnt. Das Bild zeigte einen schwarzen Reichsadler vor grünem Hintergrund, der eine Sonnenblumenblüte (statt des Hakenkreuzes) in den Fängen hält – mit dem Text »Faschismus ist grün!«. Das Bild war auf der Facebookseite bis zum 17.Februar 2025 abrufbar. Mit dem Bild wird laut Anklage das Wirken der Partei der Grünen mit dem des NS-Regimes gleichgesetzt. Die Staatsanwaltschaft sprach von »geistiger Brandbeschleunigung«.Der Angeklagte sagte vor Gericht, das Absetzen des Posts sei sehr spät am Abend erfolgt, es seien auch zwei, drei Gläser Wein im Spiel gewesen. »Und dann war es ein Klick«, so Schulz. Das sei »vielleicht unbesonnen« gewesen, im Nachhinein tue es ihm »sehr leid«. Er habe die Grünen nicht mit dem NS-Regime gleichsetzen wollen. Außerdem sagte der AfD-Vorsitzende: »Ich bin nicht rechtsextrem«. Mit einer Geldstrafe könne er leben, aber ich »will nicht vorbestraft sein«, sagte Herbert Schulz.
Meinungsfreiheit?

Rechtsanwalt Filler, Verteidiger von Herbert Schulz, meinte, »im Internet passiert viel«. Sein Mandant sei geständig. Filler wertete den Post als Meinungsäußerung. Daher sei der Tatbestand der Volksverhetzung nicht gegeben. So plädierte der Verteidiger auch auf Freispruch.

Ganz anders der Staatsanwalt: Der Bezug zur NS-Ideologie im Post sei unbestreitbar und eindeutig. Daher sei dies auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Außerdem handele es sich beim Angeklagten um einen politischen Akteur und keine Privatperson. Schließlich gebe es über die Facebookseite des Kreisverbandes mit rund 3200 Followern einen großen Adressatenkreis, so der Staatsanwalt, der auf 130 Tagessätze plädierte.

Richterin Huhn wertete die Anzahl der Follower nicht ganz so dramatisch, meinte aber zugleich, es seien zumindest nicht wenige. Der Angeklagte sei geständig, einsichtig und zeige sich sehr reuig. Schulz sei außerdem nicht vorbestraft. Sie sehe auch keine Wiederholungsgefahr. Daher sei der untere Rand des Strafrahmens von 90 Tagessätzen angemessen. Damit gilt der AfD-Vorsitzende als noch nicht vorbestraft. Das Strafgesetzbuch sieht bei Volksverhetzung (§130 StGB) Strafen von drei Monaten (90 Tagen) bis fünf Jahre vor.
Hintergrund: Tagessätze
Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich generell an den Einkünften des Angeklagten. Im vorliegenden Fall sollen es knapp 1000 Euro sein, wie er auf dir Frage des Gerichtes erkärte. Der Angeklagte ist nach eigenen Worten gelernter Blechschlosser. Er hat demnach unter anderem Tätigkeiten auf dem Bau übernommen und war selbstständig. (bach)
André Breitenbach, Main-Echo

Zudem gab es unter dem Motto „Brücken bauen“ eine privat angemeldete Versammlung auf der Fußgängerbrücke der B469 bei Niedernberg. Teilgenommen haben laut Polizei insgesamt 25 Menschen. Auch AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm war vor Ort.

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